Montagebedingungen


Stand: 01.07.2018


1. Geltungsbereich: Bundesrepublik
Diese Montagebedingungen gelten für Montagen, Wartungen, Revisionen und Inbetriebnahmen, soweit sie außerhalb unseres Werkes in Marl durch unser Personal durchgeführt werden.

2. Arbeitszeit
Die normale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche, und zwar von Montag bis Freitag je 8 Stunden. Unser Personal ist angewiesen, sich möglichst der am Montageort üblichen Arbeitszeit anzupassen, soweit diese 40 Stunden in der Woche nicht übersteigt. Die Arbeiten
sollten möglichst  im Zeitfenster zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr ausgeführt werden. Die Reisezeit wird wie Arbeitszeit berechnet.

3. Zuschläge
Wir berechnen bei Montagen, Wartung, Revisionen, Inbetriebnahmen sowie Einweisung von Bedienungspersonal durch unser Personal für jede aufgewendete normale Arbeitsstunde die jeweils gültigen Stundensätze. Als Arbeitszeitgelten auch Reisezeit einschl. Vorbereitung der Abreise, das Suchen einer Unterkunft an Ort und Stelle und Wartezeiten im Rahmen der normalen Arbeitszeit. Wenn unser Personal aus betrieblichen Gründen länger als die in Abschnitt 2 angegebene Zeit arbeiten muss, wird die Mehrzeit mit folgenden Zuschlägen berechnet:

a) die ersten zwei Überstunden je Tag +25 %

b) alle weiteren Überstunden an Wochentagen +50 %

c) die ersten fünf Stunden an Samstagen +25%

d) alle weiteren Stunden an Samstagen +50 %

e) alle Stunden an Sonntagen +70 %

f) alle Stunden an Feiertagen gemäß den tariflichen Bestimmungen +100 % oder +150 %

g) Nachtzuschläge ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr +15%


4. Auslösung / Spesen
Die Auslösung und die Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Erschwerniszulage
Bei Arbeiten unter erschwerten Verhältnissen (Schmutz, Hitze, etc.) berechnen wir für unser Personal eine Erschwerniszulage in Höhe von 15 - 25 % des Stundensatzes. Erschwernisstunden werden auf dem Stundenzettel gesondert aufgeführt.

6. Reisekosten
Bei Reisen werden die entstandenen Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (2. Wagenklasse für Techniker, 1. Wagenklasse für den Ingenieur) einschl. anfallender Zuschläge in Rechnung gestellt, sofern nicht andere Verkehrsmittel benutzt werden. Außerdem berechnen wir die Kosten für Transport und Aufbewahrung von Gepäck und Werkzeugen sowie Auslagen für Briefe, Telegramme und Ferngespräche, soweit sie durch die Montagearbeiten bedingt sind. Reisekosten für Familienheimfahrten werden gemäß Bundestarifvertrag berechnet. Wird für die Reise ein Kraftfahrzeug benutzt, stellen wir die gefahrenen Strecken mit den jeweils gültigen Kilometersätzen in Rechnung. In diesem Betrag sind die Kosten für Gepäck- und Werkzeugbeförderung eingeschlossen.

7. Hilfeleistungen
Zu Lasten des Bestellers fallen sämtliche Maurer-, Zimmer-, Stemm-,Schlosser- und Schweißarbeiten, Beihilfe beim Transport schwerer Gegenstände sowie die Beistellung der nötigen Hilfsarbeiter, ferner die Beistellung der erforderlichen Montagehilfsmittel wie Rüstzeug, Leitern usw.. Rohrleitungen für mechanische Messgeräte wie Mengenmesser, Manometer usw. sind vom Besteller zu installieren, Starkstromleitungen bis zum Messschrank oder zu einzelnen Geräten sind vom Besteller zu verlegen. Alle für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften notwendigen Maßnahmen sind vom Besteller zu seinen Lasten durchzuführen.

8. Montagematerial
Von uns bereitgestelltes Montagematerial wird nach Aufwand berechnet. Der Besteller ist verpflichtet, einen verschließbaren Raum für die Aufbewahrung des Montagematerials und des Werkzeuges zur Verfügung zu stellen.

9. Arbeitszeitbescheinigung
Als Nachweis erhalten von uns einen Material- Zeitnachweis. Dieser Material- Zeitnachweis ist vom Besteller oder dessen Stellvertreter nach beendeter Arbeit vor der Abreise unseres Personals, bei länger dauernden Arbeiten wöchentlich, abzuzeichnen. Ist es infolge besonderer Umstände unserem Personal nicht möglich, die Unterschriften des Bestellers zur Bescheinigung zu erhalten, so gelten die Eintragungen des Personals. Dieser Material- Zeitnachweis ist Grundlage für die Berechnung der aufgewendeten Arbeitszeit an den Besteller.

10. Berechnung und Bezahlung
Alle Montagen werden nach Zeitaufwand berechnet. Die Montagekosten sind unabhängig von etwa getroffenen Zahlungsvereinbarungen für die Lieferung von Geräten jeweils sofort nach Rechnungserhalt fällig. Bei länger dauernden Montagen behalten wir uns vor, Teilrechnungen auszustellen. Alle Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich getrennt berechnet.

11. Montageüberwachung
Bei Montagen, deren Überwachung bzw. Nachprüfung wir als notwendig erachten, entsenden wir einen Ingenieur unter Anrechnung des Tagessatzes und Ersatz der Fahrtauslagen nach Ziffer 3.2 und 4.

12. Abnahme
Jede Montagearbeit ist nach ihrer Beendigung vom Besteller oder dessen Beauftragten abzunehmen; unserem Montagepersonal ist eine entsprechende Abnahmebescheinigung auszuhändigen. Mit der erfolgten Abnahme geht die Gefahr und Sorge für die betriebsmäßige Instandhaltung der Anlage bzw. Einzelgeräte an den Besteller über. Erfolgt aus irgendeinem Grunde, der nicht durch uns zu vertreten ist, die Abnahme nicht im Anschluss an die Montagearbeiten, so gilt die Anlage mit dem Tage der Abreise unseres Montagepersonals als abgenommen. Fordert der Besteller eine nochmalige Anwesenheit unseres Montagepersonals zur Übergabe, so werden die hierdurch entstandenen Kosten dem Besteller berechnet.

13. Gewährleistung
Hierfür gelten die Bestimmungen der “Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie” sinngemäß. Für Reparatur-Arbeiten an unseren Erzeugnissen außerhalb unseres Werkes übernehmen wir keine Gewährleistung, da Kontrollprüfungen nur im Werk selbst durchführbar sind.

14. Gerichtsstand für beide Teile ist Marl.